Durchführung der Futterkranzprobe

Die Futterkranzprobe dient dem Nachweis der Amerikanischen Faulbrut und ist eine wichtige Voraussetzung für die Ausstellung einer Seuchenfreiheitsbescheinigung nach der Bienenseuchen-Verordnung. Damit die Untersuchung verwertbare Ergebnisse liefert, sollte die Probe sorgfältig und hygienisch entnommen werden.

Benötigte Materialien

Für die Entnahme werden folgende Materialien benötigt:

  • ein sauberer Esslöffel
  • stabile Kunststoffbeutel (z. B. Gefrierbeutel) mit mindestens 2 Litern Fassungsvermögen
  • bei einer größeren Anzahl von Proben (mehr als zehn) eignen sich stattdessen Probengefäße, beispielsweise Urinprobenbecher
  • wasserfester Stift zur Beschriftung
  • ein Honigglas oder ein ähnliches Gefäß als Halterung für den Probenbeutel

Vorbereitung der Proben

Vor der Entnahme sollte jeder Probenbeutel eindeutig beschriftet werden. Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Name der Imkerin bzw. des Imkers
  • Bezeichnung des Bienenstandes (z. B. Straße, Ort und Postleitzahl)
  • Kennzeichnung der beprobten Bienenvölker (Nummer, Buchstabe oder ähnliche Zuordnung)
  • Datum der Probennahme

Anschließend wird der beschriftete Beutel in das vorbereitete Glas eingesetzt und über den Glasrand umgeschlagen. Dadurch bleibt der Beutel während der Probennahme geöffnet und kann sauber befüllt werden.


Entnahme der Futterkranzprobe

Öffnen Sie das Bienenvolk und entnehmen Sie eine bebrütete Wabe. Diese wird mit einem Wabenohr auf dem Rähmchen der Beute abgestützt. Dadurch bleibt eine Hand frei, während eventuell austretendes Futter direkt zurück in die Beute tropft. Dies reduziert das Risiko von Räuberei.

Die Probe wird unmittelbar aus dem verdeckelten Futterkranz neben dem Brutnest entnommen. Hierzu wird der Esslöffel vorsichtig in die verdeckelten Futterzellen gedrückt. Das austretende Futter wird aufgefangen und anschließend direkt in den vorbereiteten Probenbeutel gegeben.

Je Volk sollten mindestens ein bis drei gehäufte Esslöffel, entsprechend etwa 20 Gramm Probenmaterial, entnommen werden.

Kleine Wachsanteile in der Probe sind unproblematisch. Es dürfen jedoch keine Bienen, Brut oder größere Mengen Pollen in das Probenmaterial gelangen.

Aus hygienischen Gründen ist für jede einzelne Probe ein neuer, sauberer Löffel zu verwenden. Benutzte Löffel sollten unmittelbar nach der Entnahme bienendicht verpackt und anschließend gründlich gereinigt werden.


Wie viele Proben müssen entnommen werden?

Für die Ausstellung einer Seuchenfreiheitsbescheinigung ist mindestens eine Futterkranzprobe je angefangene zehn Bienenvölker erforderlich.

Das bedeutet beispielsweise:

Anzahl BienenvölkerErforderliche Futterkranzproben
1–101 Probe
11–202 Proben
21–303 Proben
usw.entsprechend fortlaufend

Bildung von Sammelproben

Um den Untersuchungsaufwand zu reduzieren, können mehrere Einzelproben zu einer Sammelprobe zusammengefasst werden.

Dabei gelten folgende Vorgaben:

  • Eine Sammelprobe darf aus maximal sechs Bienenvölkern bestehen.
  • Von jedem Volk müssen weiterhin mindestens 20 Gramm Probenmaterial entnommen werden.
  • Die fertige Sammelprobe muss somit mindestens 100 Gramm Gesamtgewicht aufweisen.
  • Auf dem Probengefäß und dem Untersuchungsantrag müssen sämtliche Bienenvölker aufgeführt werden, aus denen sich die Sammelprobe zusammensetzt.

Befinden sich an einem Standort mehr als zehn Bienenvölker, müssen mehrere Sammelproben erstellt werden, damit die Anforderungen für die Ausstellung einer Seuchenfreiheitsbescheinigung erfüllt werden.

Wichtig ist außerdem:

  • Proben verschiedener Bienenstände oder Standorte dürfen niemals zu einer gemeinsamen Sammelprobe zusammengeführt werden.
  • Für jede neue Sammelprobe ist erneut ein sauberer Löffel zu verwenden.

Verpackung und Versand

Nach Abschluss der Probennahme wird der Probenbeutel sorgfältig verknotet und dicht verschlossen.

Anschließend ist der Untersuchungsantrag für diagnostische Laboruntersuchungen (Amerikanische Faulbrut) vollständig auszufüllen. Für jeden Bienenstand muss ein eigener Untersuchungsantrag verwendet werden.

Der verschlossene Probenbeutel und der ausgefüllte Antrag werden gemeinsam in einen zweiten Kunststoffbeutel gelegt und ebenfalls sicher verschlossen.


Abgabe der Proben

Die Proben können direkt an das zuständige Landeslabor gesendet werden:

Landeslabor Berlin-Brandenburg
Gerhard-Neumann-Straße 2–3
15236 Frankfurt (Oder)

Alternativ können die Proben während der Öffnungszeiten an den Außenstellen der Kreisverwaltung Märkisch-Oderland abgegeben werden:

  • Diedersdorf – Waldsiedlung-Eichendamm 14, 15306 Vierlinden OT Diedersdorf
  • Bad Freienwalde – Amtsstraße 4, 16259 Bad Freienwalde
  • Strausberg – Klosterstraße 14, 15344 Strausberg

Ausstellung der Seuchenfreiheitsbescheinigung

Fällt das Untersuchungsergebnis negativ aus, kann auf Antrag eine Seuchenfreiheitsbescheinigung gemäß § 5 Bienenseuchen-Verordnung ausgestellt werden.

Die Bescheinigung wird nicht automatisch erstellt, sondern muss beim Veterinäramt des Landkreises Märkisch-Oderland telefonisch oder per E-Mail beantragt werden.


Hinweis: Diese Anleitung basiert auf den Vorgaben des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landkreises Märkisch-Oderland und wurde für die Vereinswebseite sprachlich überarbeitet. Die fachlichen Anforderungen und Abläufe bleiben unverändert.